1. Allgemeines
Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Abweichende Vereinbarungen benötigen ebenfalls Schriftform. Vertreter oder Mitarbeiter können keine verbindlichen Zusagen machen. Diese AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Mit Annahme unserer Leistungen gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Grundlage ist das jeweilige Angebot oder die zum Vertragsabschluss gültige Preisliste. Liegt der Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss, kann der Preis entsprechend der Entwicklung des Einzelhandels-Preisindexes angepasst werden.
3. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Aufträgen über € 10.000,– oder Spezialanfertigungen gilt – sofern nicht anders vereinbart – folgende Zahlungsstaffel:
- 1/3 Anzahlung nach Auftragsbestätigung
- 1/3 zur Hälfte der Ausführungszeit
- 1/3 bei Schlussrechnung
Skonto wird nur gewährt, wenn alle älteren Rechnungen vollständig bezahlt sind. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen; Kosten trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug können wir den tatsächlichen Schaden oder Verzugszinsen von 4 % über dem Euribor berechnen. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen möglich. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen und – falls diese nicht erbracht werden – vom Vertrag zurücktreten.
4. Geräte im Eigentum von Franz Dirnböck
Unsere Geräte werden vor Einsatz geprüft und gelten mit Inbetriebnahme als ordnungsgemäß übernommen. Der Kunde stellt Stromversorgung sicher und hält alle Vorschriften ein. Der Mietzeitraum beginnt mit Aufstellung/Anlieferung und endet mit Abbau/Rückgabe. Auf- und Abbau erfolgen ausschließlich durch uns. Für Störungen, die nicht auf Gerätefehler zurückzuführen sind (z. B. unsachgemäße Bedienung, Stromausfall), haftet der Kunde. Reparaturen und Einsätze werden nach gültigen Stundensätzen verrechnet.
5. Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Unternehmer beschränkt sich die Gewährleistung auf Verbesserung oder Austausch. Mängel sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu melden. Keine Gewährleistung besteht bei Schäden durch unsachgemäße Montage, Bedienung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten oder baugrundbedingte Einflüsse.
6. Schadenersatz
Schäden sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu melden und zu dokumentieren. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen – ausgenommen Personenschäden. Werden Schutzmaßnahmen oder Abdeckungen durch den Kunden oder Dritte entfernt oder manipuliert, entfällt jede Haftung. Bei Estrichsanierungen wird nur die vollständige Austrocknung der Trittschalldämmung gewährleistet. Rissbildungen im Estrich fallen nicht unter die Haftung.
7. Folgeschäden
Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde stellt Bau- und Leitungspläne bereit. Liegen keine Pläne vor, übernehmen wir keine Haftung für Schäden durch unbekannte Leitungsführungen.
8. Geräte/Maschinen im Eigentum von Franz Dirnböck
Ab Aufstellung haftet der Kunde für alle Schäden an unseren Geräten – auch bei leichter Fahrlässigkeit – sowie für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder höhere Gewalt. Bei Beschädigung oder Totalschaden können Zeitwert und entgangener Gewinn verrechnet werden. Der Kunde verpflichtet sich, Kondensationstrockner täglich zu entleeren und bestätigt die entsprechende Einschulung. Für Arbeiten wie Bodenverlegung, Malerei, Tapezierung oder Holzdecken gelten die einschlägigen Ö-Normen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
10. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort ist 8342 Trössing 100. Zuständig sind – je nach Streitwert – das Bezirksgericht Bad Radkersburg oder das Landesgericht Graz. Es gilt österreichisches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
11. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten jene Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
